Der AK Vielfalt vertritt die Auffassung, dass die tatsächliche Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Vielfaltsstatuts einen festeren Rahmen und auch entsprechend verfügbare Ressourcen benötigt. Diese sollten im Haushaltsplan fest eingeplant und damit flexibel verfügbar sein und vom gesamten Kreisverband als selbstverständlich und notwendig mitgetragen werden, um längerfristig die Diversität von uns Mitgliedern in der Partei und damit auch bei allen Aufgaben und / oder Wahlämtern zu verbessern.
Antrag: | Satzungsneufassung |
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Antragsteller*in: | AK Vielfalt (dort beschlossen am: 07.06.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.06.2024, 15:56 |