Beim nochmaligen Durchlesen von §7 (4) Satz 2 der Landessatzung ist mir aufgefallen, dass hier keine Vorgaben zu Vorständ*innen und Beisitzer*in gemacht werden. Dadurch sehe ich die eingeübte Praxis in unserem OV bestätigt, dass wir gleichberechtigte Vorstandsmitglieder ("Sprecher*innen") haben. Deshalb bin ich für diese gegenüber Ä3 weiterreichende Änderung des §6 2. Dass das Frauenstatut hierin explizit erwähnt wird, finde ich gut und würde deshalb nicht §6 2 vollständig streichen.
Antrag: | Satzungsneufassung |
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Antragsteller*in: | Andreas Reuther |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.06.2024, 16:43 |