Die Landessatzung gibt gemäß §7 (5) vor: "Die Ortsverbände sind zuständig für die Aufstellung von Bewerber*innen zu den Kommunalwahlen auf ihrem Gebiet. Existiert kein Ortsverband, ist der Kreisverband zuständig". Wir halten es grundsätzlich für zweckmäßig, dass die OVs in Nürnberg für die OB- und Stadtratswahlen diese Aufgabe an den KV delegiert haben. Im Gegenzug erwarten wir jedoch eine hinreichende Einbindung aller OV. Was eine "hinreichende Mitbestimmung" im Einzelfall bedeutet, kann jeder OV selbst frei bestimmen.
Antrag: | Satzungsneufassung |
---|---|
Antragsteller*in: | OV Nordstadt-Johannes (dort beschlossen am: 11.05.2023) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 18.06.2024, 16:39 |